SC H Ö F F E N W A H L
Benennung von Personen für die
Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Eisenach für die
Amtszeit 2014 – 2018
|
Am
31.12.2013 endet bundesweit die Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen
Schöffen. Infolgedessen werden die Gemeinden beauftragt auf der Grundlage des §
36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen
im Jahr 2013 zu erstellen.
|
Aus den Mitgliedsgemeinden
unserer Verwaltungsgemeinschaft werden daher Personen gesucht, die bereit sind,
diese überaus interessante Tätigkeit als Schöffe wahrzunehmen.
|
Für die Stadt
Berka/Werra sollen 6 Personen und für die Gemeinden Dippach, Dankmarshausen und
Großensee jeweils 2 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
|
Alle Vereine und
sonstigen Vereinigungen sind aufgerufen, Personen zu melden, die bereit sind,
das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen wahrzunehmen. Die Möglichkeit
sich selbst zu nennen, besteht ebenfalls.
|
In die
Vorschlagslisten können Personen aufgenommen werden, die zwischen 25 und 69
Jahren alt sind. Sie müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein und Einwohner
der jeweiligen Gemeinde.
|
Informationsbroschüren
über die Grundlagen, Bedeutung und Voraussetzungen zur Ausübung des
Schöffenamtes erhalten Sie im Rathaus der Stadt Berka/Werra und in den
Gemeinden zu den jeweiligen Sprechzeiten.
|
Alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. April 2013 im Hauptamt der
Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra (Rathaus, Markt 1) bei Frau Kraus, Tel.
036922 33213 melden.
|
gez. Börner
Gemeinschaftsvorsitzender
|