Navigation


Aktuelles arrow Rathaus arrow Bürgermeister
Schöffenwahl Drucken E-Mail

SC H Ö F F E N W A H L

Benennung von Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Eisenach für die Amtszeit 2014 – 2018

 

 

Am 31.12.2013 endet bundesweit die Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Infolgedessen werden die Gemeinden beauftragt auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen im Jahr 2013 zu erstellen.

 

Aus den Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft werden daher Personen gesucht, die bereit sind, diese überaus interessante Tätigkeit als Schöffe wahrzunehmen.

 

Für die Stadt Berka/Werra sollen 6 Personen und für die Gemeinden Dippach, Dankmarshausen und Großensee jeweils 2 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

 

Alle Vereine und sonstigen Vereinigungen sind aufgerufen, Personen zu melden, die bereit sind, das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen wahrzunehmen. Die Möglichkeit sich selbst zu nennen, besteht ebenfalls.

 

In die Vorschlagslisten können Personen aufgenommen werden, die zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Sie müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein und Einwohner der jeweiligen Gemeinde.

 

Informationsbroschüren über die Grundlagen, Bedeutung und Voraussetzungen zur Ausübung des Schöffenamtes erhalten Sie im Rathaus der Stadt Berka/Werra und in den Gemeinden zu den jeweiligen Sprechzeiten.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. April 2013 im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra (Rathaus, Markt 1) bei Frau Kraus, Tel. 036922 33213 melden.

 

gez. Börner

Gemeinschaftsvorsitzender

 
weiter >

Wetterdienst

Das Wetter heute
Das Wetter morgen

Wer ist Online?

Aktuell 3 Gäste online
© 2013 www.berkawerra.de
1364104889